Bereich: Vermietung (Stand 01.01.2009)

 

§1. Die gemieteten Gegenstände/Gerätschaften  sind nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch und ausschließlich von fachlich qualifiziertem Personal aufzubauen, anzuschließen, in Betrieb zu nehmen und zu bedienen.

 

§2. Die Auswahl der Gerätschaften erfolgt nach den Vorgaben des Mieters. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für deren Eignung.

 

§3. Für Schäden, die durch den Transport, den Aufbau, die Nutzung oder die Lagerung der Gerätschaften außerhalb unseres Auslieferungs-/Abhollagers in Düren-Mariaweiler entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung. Es bleibt dem Mieter freigestellt, zu diesem Zweck eine Versicherung abzuschließen.

 

§4. Bei Verlust, Beschädigung und/oder nicht vorhersehbarer bzw. nutzungsunüblicher Verschmutzung hat der Mieter für den entstandenen Schaden aufzukommen. Bei Verlust gilt der z.Z. gültige Einkaufspreis als Wiederbeschaffungswert. Es bleibt dem Mieter freigestellt, zu diesem Zweck eine Versicherung abzuschließen.

 

§5. Der im Mietvertrag bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarte Termin und Lieferumfang ist für den Mieter verbindlich. Bei Stornierung seitens des Mieters bis 30 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin wird eine Stornierungsgebühr von 40% der Auftragssumme erhoben. Bis sieben Tage vor Liefertermin ist eine Stornierungsgebühr in Höhe von 70% der Auftragssumme zu entrichten. (Mündliche oder fernmündliche Stornierungen werden nicht akzeptiert!) Eine spätere Stornierung als sieben Tage vor Lieferdatum ist nicht möglich, der Gesamtrechnungsbetrag wird zum vereinbarten Zahlungsziel zu 100% fällig. Zuletzt genanntes gilt auch für den Fall der Nichtabholung vorbestellter oder gemieteter Gerätschaften. Bitte beachten Sie: Das Stornierungsdatum ist der Zustelltag!

 

§6. Die Haftung des Vermieters beschränkt sich maximal auf die Höhe der vereinbarten Tagesmiete. Wird dem Vermieter die Leistungserbringung durch Umstände, die außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegen, wie zum Beispiel höhere Gewalt, körperliches oder geistiges Versagen unmöglich gemacht, so wird der Mietvertrag für nichtig erklärt. Ist der Mieter für die Hinderungsgründe verantwortlich, gilt die Leistung als erbracht.

 

§7. Bei vorliegender oder zu erwartender Vertragsverletzung oder mangelnder Bonität des Mieters kann der Vermieter die Leistung verweigern, ohne jedoch seine Ansprüche gegen den Mieter zu verwirken.

 

§8. Die vertraglich vereinbarte Miete ist bei Abholung oder Anlieferung in voller Höhe in bar zu zahlen, wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart. Das Erheben einer Kaution wird dem Vermieter freigestellt.

 

§9. Bei vereinbarter Anlieferung hat der Mieter eine freie Anfahrt bis unmittelbar zum Veranstaltungsort zu gewährleisten.

 

§10. Die für unsere Gerätschaften geforderte Netzstromversorgung muss spannungskonstant (z.Z. 230 Volt), laststabil, frei von Störungen und sinusförmig sein. Eine Netztaktung von 50 Hz wir vorausgesetzt. Alle mit der Netzversorgung zusammenhängenden Gerätschaften, d.h. Steckdosen, Verlängerungsleitungen, Anschlussleitungen, Sicherungseinrichtungen (insbesondere Leitungs- (SI) und Personenschutzschalter (FI)) und deren Umfeld (Schalt- Sicherungs-, Einspeise- und Verteilerkästen), welche vom Mieter zur Verfügung gestellt werden, haben den Richtlinien des VDE und denen der BG (Berufsgenossenschaften) zu entsprechen. Für Fehl- und/oder Nichtfunktion, sowie Schäden, welche durch falsche Stromversorgung verursacht werden haftet der Mieter.

 

§11. Der Mieter verpflichtet sich, sämtliche relevanten Sicherheitsbestimmungen zu befolgen und die gemieteten Gerätshaften nur für die dafür vorgesehenen Verwendungszwecke einzusetzen.

 

§12. Sämtliche im Zusammenhang mit dem Einsatz der gemieteten Gerätschaften entstehenden Kosten und Gebühren, insbesondere Genehmigungs-, Anzeige- und GEMAgebühren, trägt der Mieter.

 

§13. Werden Regelungen oder Abmachungen ganz oder teilweise unwirksam, so werden diese durch solche ersetzt, die die ursprüngliche Absicht erfüllen.

 

§14. Mit Unterzeichnung einer unserer Verträge (wie z.B.: Angebot, Auftragsbestätigung, Lieferschein oder Mietvertrag) oder durch die stillschweigende Zustimmung durch die Inanspruchnahme unserer Leistung, werden automatisch unsere, wie auszugweise hier einzusehenden und ausdruckbaren allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Bei Mißachtung unserer AGB´s erlischt der zuvor geschlossene Vertrag unwiederruflich, jedoch ohne Verwirkung der Ansprüche der Firma Marcus Künster (hier firmierend unter dem Namen Media Entertainment) gegen den Mieter.

Hiermit verlieren alle sonstigen (älteren) Fassungen unserer AGB´s für den Bereich Vermietung Ihre Gültigkeit!

 

§15. Als Gerichtsstand gilt Düren/Rheinland (PLZ: 52349) als vereinbart.